Entsorgung

Batterieentsorgung & Elektronikgerätegesetz

Hinweise zur Batterieentsorgung

Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:

Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet. Sie können Altbatterien, die wir als Neubatterien im Sortiment führen oder geführt haben, unentgeltlich an unserem Versandlager (Versandadresse) zurückgeben. Die auf den Batterien abgebildeten Symbole haben folgende Bedeutung:

Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
Pb = Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei
Cd = Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
Hg = Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber.

Bitte beachten Sie die vorstehenden Hinweise.

Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

Im Warensortiment von Bauzentrum Herzog befinden sich auch Elektrogeräte (z.B. Bohrmaschinen), die unter das ElektroG fallen. Das Symbol für die getrennte Sammlung von Elektro- und Elektronikgeräten stellt eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern dar. Die Entsorgung dieser Elektrogeräte im Hausmüll ist nach dem ElektroG (Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten), verboten!

Hinweise zum Versand
- das zu versendende Elektroaltgerät ist vom Letztbesitzer (Versender) auf eigene Kosten zu verpacken und im DHL Paketshop abzugeben
- die Annahmekriterien der Pakete richtet sich nach den Vorgaben durch den Paketdienstleister, siehe hierzu die unten aufgeführten AGB und Versandbedingungen
- bei Überschreitung des Gewichtes, bzw. der maximalen Maße wenden Sie sich bitte zwecks einer individuellen Abhollösung an Ihren Händler
- bei der Versendung von Beleuchtungskörpern sind stabile Kartons zu verwenden. Auch sind die Beleuchtungsköper so einzupacken, dass diese nicht zu Bruch gehen. Den Karton bitte mit "VORSICHT GLAS" beschriften.

Die Rücknahmestelle kann auch die Annahme von Altgeräten ablehnen, die aufgrund einer Verunreinigung eine Gefahr für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen darstellen (vgl. § 17 Abs. 4 i.V.m. § 13 Abs. 5 ElektroG).